7. Vertragsdauer und Kündigung
Das Vertragsverhältnis wird – sofern nicht für einen bestimmten Service oder durch einen zusätzlichen Vertrag explizit etwas anderes vereinbart wird – auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jeder der Vertragsparteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Kalenderjahres schriftlich aufgekündigt werden. Der Honoraranspruch von Make IT Work e.U. bleibt hiervon unberührt. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
Wird das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber vorzeitig aufgelöst, ohne dass Make IT Work e.U. dazu Anlass gegeben hat, so ist Make IT Work e.U. berechtigt, für die bereits beauftragten, aber infolge ungerechtfertigter Vertragskündigung noch nicht vollständig erbrachten Leistungen gemäß §1168 ABGB einen entsprechenden Ersatz zu fordern.
Das Recht der Vertragsparteien auf Auflösung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt von dieser Bestimmung unberührt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere, wenn eine der Parteien:
- in Konkurs verfällt oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels Masse abgewiesen wurde.
- gegen Verpflichtungen aus diesen Auftragsbedingungen verstößt und trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist das vertragswidrige Verhalten fortsetzt.
- einen sonstigen Grund oder Vertragsbruch setzt, der die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses der jeweils anderen Vertragspartei unzumutbar macht.
- in Zahlungsverzug gerät und trotz Mahnung keine vollständige Zahlung durch den Auftraggeber geleistet wird.
8. Haftung von Make IT Work e.U. und Gewährleistung
Zum Schadenersatz ist Make IT Work e.U. in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Make IT Work e.U. ausschließlich für Personenschäden.
Bei Hardware- und Softwareprodukten sind das Nutzungsrecht sowie Garantiebestimmungen des Herstellers im jeweiligen Vertrag des Herstellers näher erklärt und geregelt. Der Auftraggeber erkennt dieses als Vertragsrecht an. Gewährleistung und Garantie werden nur in dem vom Hersteller gewährten Umfang vereinbart. Eine darüber hinausgehende Haftung von Make IT Work e.U. wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Wenn der Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragte oder zugelassene Dritte auf der von Make IT Work e.U. betriebenen Hardware und Betriebs-Software ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung Programme entwickeln, installieren, einsetzen, testen oder anwenden, Veränderungen an dieser Hardware, Betriebs-Software oder Netzwerkkonfigurationen vornehmen und diese Änderungen Schäden oder Kosten verursachen, so ist jegliche Haftung von Make IT Work e.U. ausgeschlossen, insbesondere auch die daraus entstandenen Folgen.
Ereignisse höherer Gewalt, die einer der Parteien die Lieferungen oder Leistungen wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen diese, die Erfüllung dieser Verpflichtungen um die Dauer der vereinbarten Anlaufzeit (Desaster-Recovery-Time lt. Service Level Agreement) hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder ähnliche Umstände, Pandemie oder Epidemie, von denen die jeweilige Partei unmittelbar oder mittelbar betroffen ist, gleich.
Make IT Work e.U. übernimmt keine Haftung für die Eignung der Software für den vom Auftraggeber beabsichtigten Zweck, sondern nur für die vereinbarungsgemäße Leistungserbringung.
Bei Beauftragung von Make IT Work e.U. gelten sämtliche Haftungsbeschränkungen auch zugunsten aller im Auftrag von Make IT Work e.U. tätigen Mitarbeiter und Subunternehmer. Die persönliche Haftung von Mitarbeitern ist, soweit gesetzlich zulässig, bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen und bleibt im Übrigen unberührt.
Make IT Work e.U. haftet nur gegenüber seinem Auftraggeber, nicht gegenüber Dritten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund seines Zutuns mit den Leistungen von Make IT Work e.U. in Berührung geraten, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen. Das richterliche Mäßigungsrecht wird einvernehmlich ausgeschlossen.
Weiters wird vereinbart, dass eine Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers ausgeschlossen wird.
9. Geheimhaltung
Die Parteien sind wechselseitig verpflichtet, Informationen und insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie im Zusammenhang mit der Erstellung und Durchführung dieses Vertragswerkes über jeweils den Anderen sowie über die jeweils anderen Kunden bzw. Lieferanten erfahren, geheim zu halten, sofern sie über diese Informationen nicht schon verfügt haben bzw. diese nicht öffentlich zugänglich sind.
Die Geheimhaltung ist wie folgt geregelt:
- Die Parteien verpflichten sich, während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Dokumente, Informationen und Daten, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit zugänglich gemacht wurden oder zur Kenntnis gelangt sind, uneingeschränkt geheim zu halten. Dies gilt auch für dieses Vertragswerk.
- Die Weitergabe der Informationen an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Die Vertragsparteien legen die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zur Geheimhaltung auch allen Personen oder Gesellschaften auf, die mit Informationen oder Leistungen aus diesem Vertragswerk durch die Parteien betraut werden. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch für die mit den Parteien verbundenen Unternehmen und Personen.
- Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken sowie für Informationen, die den Parteien bereits bekannt waren oder den Parteien außerhalb der Zusammenarbeit nach Maßgabe dieses Vertragswerks bekannt werden.
- Die Parteien werden alle jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten.
- Make IT Work e.U. ist jedoch berechtigt, die Tatsache, nicht jedoch den Inhalt des vertragsgegenständlichen Projekts im Einvernehmen mit dem Auftraggeber in die Kunden-Referenzliste aufzunehmen.
10. Urheberrechte und Datenschutz
Von Make IT Work e.U. digital oder analog zur Verfügung gestellte Dokumente wie insbesondere Musterdokumente, Konzepte, Leit- und Richtlinien, Quellcodes, Testskripte und Programmcodes sowie sonstige Unterlagen bleiben – soweit in diesen Auftragsbedingungen oder dem jeweiligen Auftrag nichts anderes vereinbart ist – geistiges Eigentum von Make IT Work e.U. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung durch den Auftraggeber, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Make IT Work e.U.
Soweit Make IT Work e.U. zur Vorbereitung eines Angebots für den Auftraggeber konzeptionelle Planungs- und/oder Entwicklungsleistungen erbringen muss, gilt bei Nichterteilung eines Auftrags ein angemessenes Entgelt als vereinbart. Unentgeltlichkeit von konzeptionellen Planungs- und Entwicklungsleistungen muss schriftlich vereinbart werden.
Make IT Work e.U. erklärt, im Zuge der Leistungserbringungen sämtliche mit dem Datenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie sonstigen Datenschutzgesetzen verbundenen Pflichten vollumfänglich einzuhalten und die ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, sofern dem keine anderslautende Vereinbarung oder Gesetz entgegensteht, ausschließlich zum vertraglich vereinbarten Zweck zu verarbeiten.
Make IT Work e.U. verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Rechtsvorschriften des österreichischen und europäischen Datenschutzrechts. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen finden sich unter:
https://makeitwork.at/datenschutz
11. Rechtswahl und GerichtsstandDieses Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen.
Für alle Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Make IT Work e.U. vereinbart. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gilt § 14 KSchG.
12. BankverbindungMake IT Work e.U.
Erste Bank und Sparkasse Oberösterreich
IBAN: AT262032032100616924
BIC: ASPKAT2LXXX
13. SchlussbestimmungenErgänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, bleibt der Vertrag im Übrigen aufrecht. Die Vertragspartner bemühen sich um eine Regelung, die der ungültigen möglichst nahekommt.
Diese AGB gelten ab dem 01.04.2024. Änderungen durch Make IT Work e.U. sind jederzeit möglich und ersetzen ältere Versionen.