Allgemeine Auftragsbedingungen
(Stand 04/2025)
der Make IT Work e.U.

1. Anwendungsbereich

Die gegenständlichen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Geschäfte, die im Zuge eines zwischen der Make IT Work e.U., FN 570824y, UID: ATU77573706, Weidfeldstraße, 4050 Traun (im Folgenden kurz „Make IT Work“) und dem Vertragspartner abgeschlossenen werden.

Make IT Work bietet dem Auftraggeber IT-Dienstleistungen im Bereich Betriebsführung, managed services, Software- und Hardwarewartung, Software- und Hardwarewartung (sowohl on-premise als auch als managed services und cloud services), Projekte im Bereich der IT-Infrastruktur (Software- und Hardwareimplementierung), Konfiguration und Betrieb von Cloud Lösungen sowie die Weiterentwicklung von IT-Infrastrukturen und IT-Beratung an.

Der Leistungsumfang sowie die finanziellen Rahmenbedingungen werden für jeden Auftrag gesondert schriftlich vereinbart.

Die gegenständlichen Auftragsbedingungen gelten jeweils zur erbringenden Leistungen und das dafür zu bezahlende Entgelt werden im vom Auftraggeber an Make IT Work erteilten Auftrag vereinbart.

Diese Auftragsbedingungen gelten auch bei Inkrafttreten für sämtliche nachfolgende Aufträge oder Zusatzaufträge zu bereits bestehenden Aufträgen, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird.

Sofern zwischen Make IT Work und dem Auftraggeber eine konkrete Leistungsvereinbarung abgeschlossen wird, gehen die speziellen Regelungen dieser Leistungsvereinbarung diesen Auftragsbedingungen im Kollisionsfall vor. Die übrigen Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen bleiben davon unberührt.

2. Informations- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Nach Erteilung des Auftrags ist der Auftraggeber verpflichtet, Make IT Work sämtliche Informationen, Dokumentationen und Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Dieser Informationsstand des Auftraggebers ist Ausgangsbasis für die Tätigkeit von Make IT Work und es erfolgt insbesondere die Kostenermittlung auf Basis dieses Informationsstandes, sofern die übergebenen Dokumentationen und Informationen nicht offensichtlich unrichtig sind.

Make IT Work ist berechtigt, die Richtigkeit der Informationen, Tatsachen, Vertragspartnern und Unterlagen anzunehmen, sofern deren Unrichtigkeit nicht offensichtlich ist.

Während des gesamten Vertragsverhältnisses ist der Auftraggeber verpflichtet, Make IT Work alle geänderten oder neu eintretenden Umstände, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen.

Zur Erfüllung des Auftrags hat der Auftraggeber nach Aufforderung durch Make IT Work einen Gesamtverantwortlichen mit entsprechender Handlungs- und Entscheidungsbefugnis namhaft zu machen, der Make IT Work im Rahmen der Leistungserbringung als Ansprechpartner und Entscheidungsträger zur Verfügung steht. Je nach Umfang des Auftrags ist Make IT Work ebenso ein IT- bzw. Informationssicherheitsverantwortlicher als Ansprechpartner zu nennen. Soweit in den Anhängen oder vergleichbaren Vereinbarungen nicht abweichend geregelt, erbringt der Auftraggeber entsprechende Mitwirkungspflichten unentgeltlich.

Make IT Work ist durch den Auftraggeber ausreichend über den eigenen Schutzbedarf und die Anforderungen an die IT-Sicherheit zu informieren. Änderungen beim Schutzbedarf und den Anforderungen an die IT-Sicherheit sind Make IT Work umgehend mitzuteilen, damit Make IT Work Vorschläge für die Umsetzung dieser Anforderungen und Änderungen unterbreiten kann und nach Abstimmung und Freigabe durch den Auftraggeber die Umsetzung der Änderungen durchführen kann. Durch den Auftraggeber sind alle erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.

Insbesondere sind Make IT Work sämtliche Personen oder Firmen namhaft zu machen, welche einen Zugriff auf das IT-System des Auftraggebers haben, um Sicherheitslücken bestmöglich schließen zu können.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Leistungserbringung durch Make IT Work benötigten Zugriffs- und Zutrittsberechtigungen zu erteilen, wobei die im Betrieb des Auftraggebers praktizierten Kontrollvorschriften und Sicherheitsvorkehrungen zu beachten sind. Bei Gefahr in Verzug sind die von Make IT Work namhaft gemachten Ansprechpersonen jederzeit und ohne Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, sich Zugang zu den Anlagen des Auftraggebers zu verschaffen.

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass Make IT Work zur Leistungserbringung notwendige Infrastruktur, wie insb. die erforderlichen technischen Einrichtungen, Strom, Telefon und Zutritt zu Räumlichkeiten, Büroarbeitsplätzen, etc. kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Für alle Verzögerungen in der Leistungserbringung von Make IT Work, die auf eine Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, hat der Auftraggeber einzustehen.

Sollte der Auftraggeber IT-Komponenten bei Dritten beschaffen, welche durch Make IT Work gewartet oder betrieben werden sollen, ist Make IT Work über diesen Umstand entsprechend zu informieren. Make IT Work ist berechtigt, den Betrieb abzulehnen, wenn diese IT-Komponenten für das bestehende System des Auftraggebers nicht geeignet oder von Make IT Work nicht wartbar sind. Ist betreffend diese Anschaffung eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, steht Make IT Work ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.

Entsprechende Kosten für Änderungen, Wünsche und Nachbesserungen, die nachträglich und ohne ausreichende gemeinsame Abstimmung beauftragt werden – z. B. nachträgliche Erweiterung um IT-Komponenten – werden dem Auftraggeber in angemessenem Ausmaß verrechnet, ebenso Know-how für Betrieb und Wartung von IT-Komponenten Dritter.

Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, zu den bei Vertragsschluss geltenden Preisen erbracht.

Leistungen können nur erfolgen, wenn der Auftraggeber die vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungspflichten erfüllt und die für die Leistungserbringung erforderlichen oder beauftragten Vorleistungen rechtzeitig und fristgerecht erbracht wurden.

3. Grundsätze der Leistungserbringung und Definitionen
Angebote verstehen sich grundsätzlich als technisch und inhaltlich untrennbare Gesamteinheiten. Es können weder Leistungseinheiten noch Stückzahlen einseitig reduziert oder sonstige Lieferungs- und Leistungspositionen ohne Zustimmung von Make IT Work e.U. entfernt werden. Vom Auftraggeber geänderte Angebote bedürfen zu Ihrer Annahme durch Make IT Work e.U. einer gesonderten schriftlichen Annahmeerklärung.

Die Leistungserbringung durch Make IT Work e.U. erfolgt nach dem jeweiligen Stand der Technik zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zumindest einmal jährlich ein Audit durchzuführen, um die Leistungen auf dem aktuellen technischen Stand zu halten. Dies gewährleistet keinen 100%igen Schutz vor Cyberangriffen. Kommt es zu Störungen oder Sicherheitsvorfällen aufgrund nicht freigegebener Investitionen (z. B. fehlende Patches), trägt Make IT Work e.U. dafür keine Verantwortung.

Die Einhaltung technischer Normen oder Standards wird nur Vertragsgegenstand, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

Make IT Work e.U. verpflichtet sich zur Vertraulichkeit über alle bekannt gewordenen Angelegenheiten, deren Geheimhaltung im Interesse des Auftraggebers liegt.

Make IT Work e.U. ist berechtigt, Mitarbeiter oder Dritte zur Leistungserbringung heranzuziehen, sofern diese zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.

Eine Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht ist nur erlaubt, wenn dies zur Durchsetzung eigener Ansprüche oder zur Abwehr gegen Ansprüche erforderlich ist.

Begriffsdefinitionen:


"Software" bezeichnet ein im Auftrag definiertes Standardsoftwarepaket, das für die Vertragslaufzeit lizenziert wird. Kosten für Drittanbieter-Software trägt der Auftraggeber.

"Individualisierungen" sind speziell für den Auftraggeber entwickelte Software-Module durch Make IT Work e.U.

4. Leistungsumfang & Definitionen

Umfang und Inhalt des Auftrags sowie konkrete Leistungsgegenstände ergeben sich aus dem schriftlich vereinbarten Leistungsumfang oder durch Annahme im Portal von Make IT Work e.U.

Die Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder die Ausführung der Leistung gilt als Angebotsannahme.

Make IT Work e.U. ist zur sachlichen Beratung verpflichtet, sofern dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist. Nach Vertragsende besteht keine Informationspflicht zu Änderungen.

Beratungsleistungen umfassen Methodenwissen, Analyse von Prozessen, Gespräche mit Mitarbeitern und Workshops. Es wird keine Rechtsberatung erbracht.

Der Erfolg eines Projekts ist nicht geschuldet, sondern nur die vereinbarte Dienstleistung.

Bei Softwarebereitstellung (Kauf oder Miete) bleibt Make IT Work e.U. Inhaber aller Rechte. Eine Lizenz wird im vereinbarten Umfang gewährt.

5. Bereitschaftspauschale

Für Einsätze außerhalb der Normalarbeitszeit ohne Zusatzvereinbarung: EUR 500,00 zzgl. MwSt. pro Einsatz

Inhaltlich zusammenhängende Calls gelten als ein Einsatz.

Arbeitszeit wird zusätzlich verrechnet.

6. Preise und Honorar

Alle Preise in EUR exkl. 20 % MwSt. Kleinste Einheit: 0,5 Stunden.

Bei gemischter Qualifikation gilt der höhere Satz. Keine Rabatte auf Dienstleistungen.

Hardware/Softwarepreise verstehen sich ab Lager.

Honorare basieren auf Pauschale oder tatsächlichem Aufwand laut Angebot.

Jährliche Indexanpassung (VPI 2020), mind. 2 %. Nachträglich einforderbar.

Leistungen erfolgen grundsätzlich Mo-Do 8:00–17:00, Fr 8:00–13:00 (Feiertage ausgenommen).

Ein Dienstleistungstag umfasst 8 Stunden. Teilnutzung wird anteilig verrechnet.

Leistungen außerhalb dieser Zeiten:- mit Auftraggeber-Vorgabe: Faktor 1:2
- auf Wunsch von Make IT Work e.U.: Faktor 1:1

Drittsoftwarekosten sind nicht im Honorar enthalten und binnen 7 Tagen zu ersetzen oder direkt an Drittanbieter zu zahlen.

Schätzungen des Honorars sind unverbindlich und kein Kostenvoranschlag.

Einsichtnahme-/Kontrollaufwand ist zusätzlich zu vergüten.

Make IT Work e.U. kann jederzeit, spätestens quartalsweise, abrechnen und Vorschüsse verlangen.

Für Unternehmer gilt eine Honorarnote als genehmigt, wenn nicht binnen eines Monats schriftlich widersprochen wird.

Bei Zahlungsverzug: 12 % Verzugszinsen p.a. über Basiszinssatz, gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Eigentumsvorbehalt bei Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung.

Fahrt-, Tag- und Nächtigungskosten werden separat verrechnet. Wegzeiten = Arbeitszeit. Nebenkosten werden nach Aufwand berechnet.



7. Vertragsdauer und Kündigung

Das Vertragsverhältnis wird – sofern nicht für einen bestimmten Service oder durch einen zusätzlichen Vertrag explizit etwas anderes vereinbart wird – auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jeder der Vertragsparteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Kalenderjahres schriftlich aufgekündigt werden. Der Honoraranspruch von Make IT Work e.U. bleibt hiervon unberührt. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

Wird das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber vorzeitig aufgelöst, ohne dass Make IT Work e.U. dazu Anlass gegeben hat, so ist Make IT Work e.U. berechtigt, für die bereits beauftragten, aber infolge ungerechtfertigter Vertragskündigung noch nicht vollständig erbrachten Leistungen gemäß §1168 ABGB einen entsprechenden Ersatz zu fordern.

Das Recht der Vertragsparteien auf Auflösung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt von dieser Bestimmung unberührt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere, wenn eine der Parteien:

- in Konkurs verfällt oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels Masse abgewiesen wurde.

- gegen Verpflichtungen aus diesen Auftragsbedingungen verstößt und trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist das vertragswidrige Verhalten fortsetzt.

- einen sonstigen Grund oder Vertragsbruch setzt, der die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses der jeweils anderen Vertragspartei unzumutbar macht.

- in Zahlungsverzug gerät und trotz Mahnung keine vollständige Zahlung durch den Auftraggeber geleistet wird.

8. Haftung von Make IT Work e.U. und Gewährleistung

Zum Schadenersatz ist Make IT Work e.U. in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Make IT Work e.U. ausschließlich für Personenschäden.

Bei Hardware- und Softwareprodukten sind das Nutzungsrecht sowie Garantiebestimmungen des Herstellers im jeweiligen Vertrag des Herstellers näher erklärt und geregelt. Der Auftraggeber erkennt dieses als Vertragsrecht an. Gewährleistung und Garantie werden nur in dem vom Hersteller gewährten Umfang vereinbart. Eine darüber hinausgehende Haftung von Make IT Work e.U. wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Wenn der Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragte oder zugelassene Dritte auf der von Make IT Work e.U. betriebenen Hardware und Betriebs-Software ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung Programme entwickeln, installieren, einsetzen, testen oder anwenden, Veränderungen an dieser Hardware, Betriebs-Software oder Netzwerkkonfigurationen vornehmen und diese Änderungen Schäden oder Kosten verursachen, so ist jegliche Haftung von Make IT Work e.U. ausgeschlossen, insbesondere auch die daraus entstandenen Folgen.

Ereignisse höherer Gewalt, die einer der Parteien die Lieferungen oder Leistungen wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen diese, die Erfüllung dieser Verpflichtungen um die Dauer der vereinbarten Anlaufzeit (Desaster-Recovery-Time lt. Service Level Agreement) hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder ähnliche Umstände, Pandemie oder Epidemie, von denen die jeweilige Partei unmittelbar oder mittelbar betroffen ist, gleich.

Make IT Work e.U. übernimmt keine Haftung für die Eignung der Software für den vom Auftraggeber beabsichtigten Zweck, sondern nur für die vereinbarungsgemäße Leistungserbringung.

Bei Beauftragung von Make IT Work e.U. gelten sämtliche Haftungsbeschränkungen auch zugunsten aller im Auftrag von Make IT Work e.U. tätigen Mitarbeiter und Subunternehmer. Die persönliche Haftung von Mitarbeitern ist, soweit gesetzlich zulässig, bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen und bleibt im Übrigen unberührt.

Make IT Work e.U. haftet nur gegenüber seinem Auftraggeber, nicht gegenüber Dritten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund seines Zutuns mit den Leistungen von Make IT Work e.U. in Berührung geraten, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen. Das richterliche Mäßigungsrecht wird einvernehmlich ausgeschlossen.

Weiters wird vereinbart, dass eine Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers ausgeschlossen wird.

9. Geheimhaltung

Die Parteien sind wechselseitig verpflichtet, Informationen und insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie im Zusammenhang mit der Erstellung und Durchführung dieses Vertragswerkes über jeweils den Anderen sowie über die jeweils anderen Kunden bzw. Lieferanten erfahren, geheim zu halten, sofern sie über diese Informationen nicht schon verfügt haben bzw. diese nicht öffentlich zugänglich sind.

Die Geheimhaltung ist wie folgt geregelt:

- Die Parteien verpflichten sich, während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Dokumente, Informationen und Daten, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit zugänglich gemacht wurden oder zur Kenntnis gelangt sind, uneingeschränkt geheim zu halten. Dies gilt auch für dieses Vertragswerk.

- Die Weitergabe der Informationen an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Die Vertragsparteien legen die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zur Geheimhaltung auch allen Personen oder Gesellschaften auf, die mit Informationen oder Leistungen aus diesem Vertragswerk durch die Parteien betraut werden. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch für die mit den Parteien verbundenen Unternehmen und Personen.

- Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken sowie für Informationen, die den Parteien bereits bekannt waren oder den Parteien außerhalb der Zusammenarbeit nach Maßgabe dieses Vertragswerks bekannt werden.

- Die Parteien werden alle jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten.

- Make IT Work e.U. ist jedoch berechtigt, die Tatsache, nicht jedoch den Inhalt des vertragsgegenständlichen Projekts im Einvernehmen mit dem Auftraggeber in die Kunden-Referenzliste aufzunehmen.

10. Urheberrechte und Datenschutz

Von Make IT Work e.U. digital oder analog zur Verfügung gestellte Dokumente wie insbesondere Musterdokumente, Konzepte, Leit- und Richtlinien, Quellcodes, Testskripte und Programmcodes sowie sonstige Unterlagen bleiben – soweit in diesen Auftragsbedingungen oder dem jeweiligen Auftrag nichts anderes vereinbart ist – geistiges Eigentum von Make IT Work e.U. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung durch den Auftraggeber, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Make IT Work e.U.

Soweit Make IT Work e.U. zur Vorbereitung eines Angebots für den Auftraggeber konzeptionelle Planungs- und/oder Entwicklungsleistungen erbringen muss, gilt bei Nichterteilung eines Auftrags ein angemessenes Entgelt als vereinbart. Unentgeltlichkeit von konzeptionellen Planungs- und Entwicklungsleistungen muss schriftlich vereinbart werden.

Make IT Work e.U. erklärt, im Zuge der Leistungserbringungen sämtliche mit dem Datenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie sonstigen Datenschutzgesetzen verbundenen Pflichten vollumfänglich einzuhalten und die ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, sofern dem keine anderslautende Vereinbarung oder Gesetz entgegensteht, ausschließlich zum vertraglich vereinbarten Zweck zu verarbeiten.

Make IT Work e.U. verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Rechtsvorschriften des österreichischen und europäischen Datenschutzrechts. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen finden sich unter:
https://makeitwork.at/datenschutz

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

Dieses Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen.

Für alle Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Make IT Work e.U. vereinbart. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gilt § 14 KSchG.

12. Bankverbindung

Make IT Work e.U.
Erste Bank und Sparkasse Oberösterreich
IBAN: AT262032032100616924
BIC: ASPKAT2LXXX

13. Schlussbestimmungen

Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, bleibt der Vertrag im Übrigen aufrecht. Die Vertragspartner bemühen sich um eine Regelung, die der ungültigen möglichst nahekommt.

Diese AGB gelten ab dem 01.04.2024. Änderungen durch Make IT Work e.U. sind jederzeit möglich und ersetzen ältere Versionen.